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BGB � 746 Wirkung gegen Sondernachfolger

BGB � 746 Wirkung gegen Sondernachfolger

[ Auszug: Haben die Teilhaber die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstands geregelt, so wirkt die getroffene Bestimmung auch f�r und gegen die Sonder ... ]